Manchmal klingt ein Gerichtsverfahren komplizierter, als es eigentlich ist. Begriffe wie „Nebenklage“, „Anhörungsrüge“ oder „Prozessbeteiligter“ lassen schnell vergessen, worum es im Kern geht. Deshalb wollen wir den Fall einmal ganz einfach erklären, denn hinter der juristischen Frage steckt eine sehr ernste politische Realität: Der iranische Staat soll Menschen in Deutschland ins Visier genommen haben, die sich für jüdisches Leben und für Israel einsetzen. Einer von ihnen ist unser Präsident Volker Beck.

Und deshalb ist für uns als Deutsch-Israelische Gesellschaft Rhein-Neckar, Mannheim klar: Wir stehen an seiner Seite.

Was ist passiert?

Vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg läuft ein Verfahren gegen zwei Männer. Die Bundesanwaltschaft wirft ihnen vor, im Auftrag iranischer Stellen mögliche Anschlagsziele in Deutschland ausgespäht zu haben.

Zu den Personen, die dabei ins Visier geraten sein sollen, gehören Josef Schuster, der Präsident des Zentralrat der Juden in Deutschland, und unser Präsident Volker Beck. Auch jüdische Einrichtungen und Geschäfte sollen ausgespäht worden sein.

Das ist keine politische Auseinandersetzung und kein harmloser Geheimdienstkrimi. Wenn ein Staat Menschen in Deutschland ausspionieren lässt, um möglicherweise Anschläge vorzubereiten, dann ist das ein Angriff auf unsere offene Gesellschaft.

Aber warum darf Volker Beck nicht als Nebenkläger auftreten?

Hier wird es juristisch – aber eigentlich ist die Sache gar nicht so schwer. Ein Nebenkläger ist ein Mensch, der durch eine Straftat unmittelbar betroffen ist und deshalb im Strafprozess besondere Rechte bekommt. Er kann sich durch einen Anwalt vertreten lassen, Fragen stellen, Beweisanträge stellen und Einfluss auf das Verfahren nehmen. Das deutsche Recht legt allerdings genau fest, wer diese besondere Stellung bekommen kann.

Und genau daran scheitert es im Moment. Das Gericht sagt vereinfacht: Die Straftaten, um die es in diesem Verfahren geht, und die bisher festgestellte persönliche Betroffenheit reichen nach den gesetzlichen Regeln nicht aus, um Beck als Nebenkläger zuzulassen.

Das bedeutet ausdrücklich nicht: „Volker Beck wurde nicht bedroht.“ Und es bedeutet auch nicht: „Es gab keinen iranischen Anschlagsplan.“ Es bedeutet lediglich: Das Gericht sieht die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Nebenklage derzeit nicht als erfüllt an. Das ist ein wichtiger Unterschied.

Warum wir diese Entscheidung kritisch sehen

Man kann eine Gerichtsentscheidung respektieren und gleichzeitig politisch sehr deutlich machen, dass sie uns nicht zufriedenstellt.

Denn stellen wir uns einmal vor, was hier eigentlich passiert: Ein deutscher Politiker, der sich seit Jahrzehnten gegen Antisemitismus und für die Sicherheit jüdischen Lebens einsetzt, soll nach den Ermittlungen eines ausländischen Regimes ins Visier genommen worden sein.

Und zwar nicht irgendeines Staates.

Der Iran ist ein Regime, das Israel seit Jahrzehnten bekämpft, Terrororganisationen unterstützt und offen gegen Israel und jüdisches Leben agitiert. Wenn solche Aktivitäten nun auch Menschen in Deutschland treffen, müssen wir besonders aufmerksam sein.

Es geht um mehr als Volker Beck

Natürlich geht es in diesem Fall auch um unseren Präsidenten. Volker Beck ist nicht nur irgendein Politiker. Er ist Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft und seit vielen Jahren eine der deutlichsten Stimmen gegen Antisemitismus und für die deutsch-israelischen Beziehungen. Wer ihn ins Visier nimmt, trifft deshalb auch eine Haltung: die Haltung, dass jüdisches Leben in Deutschland selbstverständlich ist, dass Israel ein Existenzrecht hat und dass Antisemitismus keinen Platz in unserer Gesellschaft haben darf.

Aber genau deshalb dürfen wir den Fall nicht auf eine einzelne Person reduzieren. Denn wenn ein ausländischer Staat tatsächlich versucht, politische Gegner, jüdische Menschen oder Unterstützer Israels auf deutschem Boden auszuspähen und möglicherweise Anschläge vorzubereiten, betrifft das uns alle.

Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht nur: „Darf Volker Beck Nebenkläger sein?“ Die wichtigere Frage lautet: Wie entschlossen geht Deutschland gegen staatlich gelenkte Bedrohungen aus dem Iran vor?

Wir dürfen uns nicht daran gewöhnen, dass der Konflikt zwischen dem iranischen Regime und Israel plötzlich auch hier ausgetragen wird.

Wir dürfen uns nicht daran gewöhnen, dass Menschen, die sich für Israel und gegen Antisemitismus engagieren, zur Zielscheibe werden.

Und wir dürfen vor allem nicht erst dann aufwachen, wenn tatsächlich ein Anschlag passiert.

Denn Spionage, Ausspähung und das Sammeln von Informationen über mögliche Ziele sind keine Kleinigkeiten. Sie können der erste Schritt zu Gewalt sein.

Unsere Solidarität gilt Volker Beck.

Als DIG Rhein-Neckar stehen wir deshalb klar an der Seite unseres Präsidenten. Wir respektieren die unabhängige Justiz und die Regeln unseres Rechtsstaates. Gleichzeitig haben wir das Recht und die Pflicht, politische Fragen deutlich anzusprechen.

Volker Beck steht nicht allein.

Wir erwarten von der Politik und den Sicherheitsbehörden, dass sie die Aktivitäten des iranischen Regimes in Deutschland ernst nehmen.

Jüdisches Leben und Menschen, die sich für Israel einsetzen, müssen in Deutschland sicher sein.

Nicht nur auf dem Papier.

Nicht erst nach einem Anschlag.

Sondern jetzt.